Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung

Das Statistische Bundesamt wird im Jahr 2017 keine aktuelle Sterbetafel veröffentlichen. Aus diesem Grund sind die Vervielfältiger gem. den Vorschriften des Bewertungsgesetzes zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen, die nach der am 20.10.2016 veröffentlichten Sterbetafel des Bundesamtes ermittelt und mit BMF Schreiben vom 04.11.2016 bekanntgegeben wurden, auch für Bewertungsstichtage ab dem 01.01.2018 anzuwenden. (BMF Schreiben vom 28.11.2017)

Ohne-Rechnung-Abrede

Eine Ohne-Rechnung-Abrede führt zur Vertragsnichtigkeit. Das OLG Hamm hat entschieden, dass derartige Vereinbarungen zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages führen. Im Urteilsfall sollten Schadenersatzansprüche wegen Baumängel an einen Architekten mit der Begründung belastet werden, er habe auch die Bauaufsicht durchgeführt. Bereits vor Ausführung zahlte die Klägerin einen Betrag in Höhe von 5.000 EUR ohne Rechnung, die laut Klägerin für die Bauüberwachung […]