Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den unverzichtbaren Versicherungen. Auf Grund der immer geringer werdenden Unterstützung des Staates für Berufsunfähige, kann eine mögliche Berufsunfähigkeit Sie finanziell ruinieren. Daher ist es wichtig rechtzeitig vorzusorgen. Es ist ein weit verbreiteter Trugschluss, dass nur sehr wenige Menschen Berufs unfähig werden. Statistisch gesehen trifft es fast jeden vierten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss nicht zwangsläufig teuer sein. Besonders junge Menschen können sich bereits für geringe monatliche Beiträge absichern. Wie bei allen Versicherungsprodukten sollte man auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung verschiedene Anbieter und Angebote miteinander vergleichen. Besonders die Versicherungsbedingungen, das sogenannte Klein gedruckte, unterscheidet sich zwischen den verschiedenen Versicherungsgesellschaften.

So wird bei vielen günstigen Angeboten die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeschlossen, solange eine andere Tätigkeit ausgeübt werden kann. Auch der Leistungsumfang der Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheidet sich erheblich. Da die Versicherungsleistungen auf Hartz4 und andere staatliche Hilfen angerechnet werden, sollten Sie darauf achten, eine Versicherung abzuschließen deren Leistung in etwa Ihrem Gehalt entspricht. Bevor Sie sich für den Abschluss einer Versicherung entscheiden, sollten Sie sich unbedingt von einem Fachmann beraten lassen. Da von Versicherungsberatern oft provisionsstarke Produkte vermittelt werden, kann es sinnvoll sein einen unabhängigen Honorarberater mit der Suche nach der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung zu beauftragen. Dies macht besonders für Besserverdienende Sinn. Auch wenn Sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht davon ausgehen berufsunfähig zu werden, sollten Sie auf diese Versicherung nicht verzichten.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen im Alltag. Sichert die BU-Versicherung den Versicherungsnehmer doch für den Fall der Berufsunfähigkeit und den damit verbundenen Einkommensausfall ab. Viele Versicherte fragen sich an dieser Stelle immer wieder, wie der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung aus steuerrechtlicher Sicht gehandhabt wird. Schließlich handelt es sich dabei doch um eine Vorsorgemaßnahme, oder? Grundsätzlich muss im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuer zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen unterschieden werden.

Arbeitnehmer und Berufsunfähigkeitsversicherung

Beschäftigte können im Rahmen der Steuererklärung für Versicherungen einen Betrag von 1.900 EUR ansetzen. Darunter fällt aber nicht nur der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch Kranken- und Pflegeversicherungen werden hier angerechnet. Leider wird dieser Betrag in der Regel schon allein durch die angefallenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aufgebraucht. Einzig verheiratete Alleinverdiener können unter Umständen in den Genuss kommen, den Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung über den Sonderausgabenabzug steuerlich geltend zu machen.

Anders die Situation für Selbständige. Hier ist der Betrag, der über den Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden kann, deutlich höher. Er liegt bei 2.800 EUR. Bei einer Monatsprämie in Höhe von 205 EUR für private Kranken- und Pflegeversicherung bleiben noch 340 EUR für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings gilt dieses Berechnungsbeispiel nur für die Berufsunfähigkeitsversicherung nach neuem Recht ab 2005. Bis 2019 wird eine sogenannte Günstigerprüfung durchgeführt. Hier werden altes und neues Recht verglichen und die für den Steuerpflichtigen günstigere Variante gewählt. Damit können deutlich höhere Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich zur Geltung kommen.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge

Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss nicht zwingend als eigenständiger Vertrag geführt werden. Es besteht die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch als Zusatzversicherung – etwa zu einer Rürup-Rente – abzuschließen. In diesem Fall kann sich für den Versicherungsnehmer ein Steuervorteil ergeben, wenn der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr als 50 Prozent der gesamten Versicherungsprämie ausmacht. Solange die Prämie für die Berufsunfähigkeitsversicherung in diesem Zusammenhang nicht mehr als die Hälfte ausmacht, kann die Zusatzversicherung gegen das Risiko Berufsunfähigkeit durchaus helfen, die Steuerlast zu senken.

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