Krankenversicherung

Informationen zur privaten Krankenversicherung

Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Möglichkeit, sich gesetzlich oder privat krankenversichern zu lassen. Für den Versicherungsschutz spielen viele persönliche Faktoren eine Rolle. Eine einmal getroffene Entscheidung kann sich nachhaltig auf die zukünftige finanzielle Situation auswirken. Welche Krankenversicherung ist also die Richtige? Wie unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, welche Leistungen kann man erwarten, welche Aufnahmekriterien gelten? Wir helfen Ihnen, diese Fragen zu beantworten.

Tarifberechnung und Angebot zur privaten Krankenversicherung
Sie sind selbstständig, Freiberufler, Beamter, Student oder Ihr gesamtes Bruttoeinkommen überstieg in den letzten 12 Monaten 49.500,00 €? Mit einer privaten Krankenversicherung genießen Sie exklusiven Schutz und sparen bares Geld!

Private Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist neben der Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung eine der Säulen der Sozialversicherung, die als erstes 1883 eingeführt wurde. Sie galt damals nur für Arbeiter, jedoch wurde dann 1911 auch die Krankenversicherung für Angestellte eingeführt. Man unterscheidet bei der Krankenversicherung die gesetzliche und die private Krankenversicherung, die allgemein als GKV und PKV bezeichnet werden. In der GKV sind Arbeitnehmer, deren Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, versichert.

Ebenso Rentner, Studenten und Familienangehörige ohne eigenes Einkommen (Ehegatten und Kinder). Die Höhe der monatlichen Beiträge berechnet sich nach einem festen Prozentsatz des Einkommens. Bei Arbeitnehmern und Rentnern wird die Beitragszahlung zwischen den Versicherten und dem Arbeitgeber bzw. Rentenversicherungsträger aufgeteilt. Selbständige, Beamten und Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von mehr als derzeit 49.500 Euro jährlich werden in der PKV versichert. Die Beiträge in der PKV sind alters- und einkommensabhängig. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich in der PKV jedes einzelne weitere zu versichernde Mitglied (Ehegatte, Kinder) der monatliche Beitrag. Die Beiträge zahlt grundsätzlich der Versicherte allein, jedoch geben viele Arbeitgeber Zuschüsse zur PKV dazu. Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung die Behandlungskosten und Kosten für Medikamente (ausgenommen der Medikamentenzuzahlung) von den Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern direkt mit den Krankenkassen abgerechnet werden, müssen Versicherte in der PKV in Vorleistung gehen, das bedeutet, dass die Arztrechnungen und Rezeptkosten durch den Versicherten bezahlt werden. Allerdings hat der Versicherte dann die Möglichkeit, die Rezepte und Arztrechnungen bei den Krankenkassen zur Erstattung einzureichen.

Die Krankenversicherung als Pflichtversicherung

In Deutschland gehört die Krankenversicherung den Pflichtversicherungen an. Sie ist Bestandteil des Sozialversicherungssystems, zu dem auch die Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung gehören. Die Krankenversicherung sorgt vor allem für finanzielle Hilfen bei Krankheit oder Mutterschaft, wie beispielsweise die Lohnfortzahlung ab einer Krankenstanddauer von sechs Wochen oder die Zahlung von Mutterschaftsgeld. In einigen Ländern sind neben Geldleistungen auch Sachleistungen der Versicherung möglich. Eine Versicherungspflichtgrenze bestimmt, bis zu welchem Bruttojahreseinkommen eine gesetzliche Krankenversicherung nötig ist.

Übersteigt das Einkommen diese Grenze, ist optional der Abschluss einer privaten Krankenversicherung möglich. Zusatzleistungen, die beispielsweise für Krankenhausaufenthalte oder Zahnersatzleistungen interessant sein können, können sowohl in einer privaten als auch in einer gesetzlichen Krankenversicherung durch die Zahlung von Zusatzbeiträgen in Anspruch genommen werden. Die gesetzliche Krankenversicherung leistet häufig nur einen bestimmten Beitrag – z. B. bei Zahnersatzleistungen – oder beschränkt sich auf spezielle Verfahren oder Materialien. Private Versicherungsgesellschaften fordern bei Abschluss eines Versicherungsvertrags häufig sogenannte Gesundheitsprüfungen.

Diese bestehen aus verschiedenen, die Gesundheit des Interessierten betreffenden Fragen, die es wahrheitsgemäß zu beantworten gilt. Je nach Vorbelastung wie beispielsweise eine Nikotinabhängigkeit oder Übergewicht können die monatlichen Beiträge stark schwanken. Auch das Alter und das Geschlecht sowie die berufliche Situation und das Einkommen werden zur Berechnung der Beiträge herangezogen. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.

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