Pendlerpauschale
Entfernungspauschale
ab dem 21. Kilometer mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Damit ist schon eine richtungsweisende Aussage getätigt.Die Neuregelung der möglicherweise verfassungswidrigen Entfernungspauschale dürfte nicht rückwirkend, sondern höchstens für kommende Jahre gekippt werden. So hat das Bundesfinanzministerium auch postwendend reagiert und die Handlungsfähigkeit des Gesetzgebers bei einer entsprechenden Entscheidung in Frage gestellt. Eine Rückkehr zur alten Regelung würde auch von entsprechenden Experten abgelehnt. Schließlich sei die Entfernungspauschale als „Subvention“ zu betrachten, die nach den Möglichkeiten des Gesetzgebers auf die Steuerbürger verteilt werden könne.
Wieder einmal scheint es zu gelingen, dass nicht zur alten steuerzahlerfreundlichen Regelung zurückgekehrt werden muss, sondern der Sparwille des Gesetzgebers mit einer anderen, verfassungsgemäßen Kürzung der Pauschale durchgesetzt wird. Es ist im Zusammenhang aber auch darauf hinzuweisen, dass neben Arbeitnehmern auch Selbständige bei Fahrten in den Betrieb oder zum Büro betroffen sind. Auch hier sind ja die ersten 20 Kilometer durch die Einführung des sogenannten Werkstorprinzips nicht mehr zum Ansatz gebracht worden. Es bleibt damit spannend, wie das Verfassungsgericht entscheiden wird und ob die erhofften Regelungen wieder auf den alten Stand gebracht werden. Derzeit scheint eine völlig neue Regelung, die in die Zukunft gerichtet ist, allerdings wahrscheinlicher.