Rentenversicherung
Private Rentenversicherung ergänzend zur gesetzlichen Versorgung
Die Rentenversicherung ist neben der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ein Bestandteil des Sozialversicherungssystems in Deutschland. Die von Ihnen aktuell eingezahlten Beiträge werden zur Versorgung der inzwischen aus dem Arbeitsleben ausgeschiedenen Personen verwendet. Ebenso wird mit den nachfolgenden Generationen verfahren. Dies sieht der sogenannte Generationenvertrag vor. Neben einer Altersrente ist die Rentenversicherung auch für Leistungen bei verminderter Erwerbsfähigkeit oder im Todesfall (für Hinterbliebenenrenten) zuständig. Sollten Sie einmal eine berufliche Rehabilitation benötigen, also beispielsweise wegen eines gesundheitlichen Leidens stationär in eine Fachklinik müssen, ist die Deutsche Rentenversicherung zunächst Ihr Ansprechpartner.
Um Leistungen aus der Rentenversicherung
beziehen zu können, müssen persönliche Voraussetzungen (wie eine Erwerbsminderung) erfüllt sein, aber auch gewisse Wartezeiten berücksichtigt werden. Einzahler der Rentenversicherung erhalten in der Regel jährlich die sogenannte Renteninformation. Die Rentenversicherung teilt Ihnen hierüber die Höhe Ihrer Rente zum aktuellen Zeitpunkt, aber auch zum Zeitpunkt des regulären Renteneintrittsalters an. Selbstverständlich beziehen sich diese Angaben nur auf den derzeitigen Stand der Gesetzgebung, der sich grundsätzlich noch ändern könnte. Da die Renten voraussichtlich für viele Menschen nicht mehr ausreichen werden, um ihren aktuellen Lebensstandard erhalten zu können, wird häufig der Abschluss von privaten Rentenversicherungen als Ergänzung zur gesetzlichen Versorgung empfohlen. Informationen zu den verschiedenen Anlagemöglichkeiten erhalten Sie bei Ihrem persönlichen Bankberater.