Mit Urteil vom 20.03.2017 (Az. X R 62/14) hat der BFH zur Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte einen Leitsatz aufgestellt. Dieses Urteil ist teilweise inhaltsgleich mit dem weiteren Urteil vom 20.03.2017 mit dem Aktenzeichen X R 12/15. Demnach gilt, dass die Begrenzung des Steuerermäßigungsbetrages nach § 35 Abs. 1 S. 5 EStG betriebsbezogen zu ermitteln ist.
Tag: 22. Januar 2018
Bei der aktuellen Entscheidung des BFH geht es um die Wirkung eines nachträglich herabgesetzten Ruhegehaltes. Der Gesellschafter-Geschäftsführer löst bei einem nachträglichen Verzicht auf eine wirksame Ruhegeldzahlung in der Regel eine verdeckte Einlage aus. Hätte auch ein vergleichbarer fremder Dritter den Verzicht vorgenommen, dann wäre die verdeckte Einlage ausnahmsweise ausgeschlossen. Der Verzicht auf die ergiebige Anwartschaft löst beim Gesellschafter einen Lohnzufluss […]