Liposuktion

Mit der Frage, ob Aufwendungen für eine Liposuktion außergewöhnliche Belastungen i.S.d. Einkommensteuerrechts darstellen, hatte sich das FG Baden-Württemberg zu beschäftigen. Mit Urteil vom 27.09.2017 (Az. 7 K 1940/17) versagte es den Abzug der Aufwendungen. Diese seien nur dann als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn diese zwangsläufig entstanden seien. Diese Zwangsläufigkeit ist im Krankheitsfall in bestimmten Fällen „formalisiert nachzuweisen“. Im vorliegenden Urteilsfall […]