Ohne-Rechnung-Abrede

Eine Ohne-Rechnung-Abrede führt zur Vertragsnichtigkeit. Das OLG Hamm hat entschieden, dass derartige Vereinbarungen zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages führen. Im Urteilsfall sollten Schadenersatzansprüche wegen Baumängel an einen Architekten mit der Begründung belastet werden, er habe auch die Bauaufsicht durchgeführt.

Bereits vor Ausführung zahlte die Klägerin einen Betrag in Höhe von 5.000 EUR ohne Rechnung, die laut Klägerin für die Bauüberwachung vereinbart waren. Die Schadenersatzklage hatte keinen Erfolg. Nach Auffassung des Gerichtes führen Vereinbarungen ohne Rechnung zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages, auch wenn nur ein Teil des Auftrages von der Abrede betroffen waren.

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