In der Praxis bestehen Unsicherheiten zur Rechnungsanschrift des Leistungsempfängers. Ausschlaggebend ist ein Urteil des BFH aus 2015, nach dem der Vorsteuerabzug nur dann möglich ist, wenn die Anschrift in der Rechnung den Ort der aktiven wirtschaftlichen Betätigung des Leistungsempfängers enthält. Das Urteil wurde im Bundessteuerblatt veröffentlicht und wird deshalb von der Finanzverwaltung angewendet. Das bedeutet, dass z.B. bei einer GmbH […]
Tag: 10. Februar 2016
Nach aktueller Rechtsprechung ist eine nahezu ausschließlich berufliche Nutzung Voraussetzung dafür, dass Aufwendungen für ein Arbeitszimmer abgezogen werden können. Offen blieb, ob Kosten anteilig zum Abzug gebracht werden können, wenn der Raum nur teilweise beruflich genutzt wird (Arbeitsecke im Wohnzimmer). Der Große Senat des BFH lässt mit seiner Entscheidung den anteiligen Abzug der Aufwendungen nicht zu. Argumentiert wird so, dass […]