In der Praxis ist es häufig erforderlich, dass der Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück auf das Gebäude, welches der Abnutzung unterliegt, sowie den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufzuteilen ist, um die Bemessungsgrundlage für die AfA zu ermitteln. Denn gem. Rechtsprechung ist ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück nicht nach der sog. Restwertmethode aufzuteilen. Durch die obersten Finanzbehörden von Bund […]
Tag: 23. Februar 2016
Das FG Hamburg hat in einer rechtskräftigen Entscheidung darauf hingewiesen, dass die Verzinsung nach § 233 a AO mit Eintritt des rückwirkenden Ereignisses beginnt. Im Falle des Investitionsabzugsbetrages nach § 7 g EStG beginnt die Verzinsung, wenn feststeht, dass die Investition nicht mehr getätigt wird. Nicht entscheidend dabei ist die Kenntnis des Finanzamtes. Auch der Zeitpunkt der Änderung der Steuerbescheide […]