Kaufpreisaufteilung bebautes Grundstück
In der Praxis ist es häufig erforderlich, dass der Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück auf das Gebäude, welches der Abnutzung unterliegt, sowie den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufzuteilen ist, um die Bemessungsgrundlage für die AfA zu ermitteln. Denn gem. Rechtsprechung ist ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück nicht nach der sog. Restwertmethode aufzuteilen. Durch die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern wurde eine Arbeitshilfe als xls-Datei zur Verfügung gestellt, mittels der eine Kaufpreisaufteilung selbst vorgenommen werden kann bzw. eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt werden kann; BMF Mitteilung vom 16.02.2016.
Artikel wurde bisher 1.285 mal gelesen