Für bilanzierende Unternehmen ist die elektronische Übermittlung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, vorgeschrieben. Für das Jahr 2012 wird es jedoch nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung weiterhin in Papierform einreichen. Für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten und inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen. […]
Tag: 5. September 2012
Der BFH hat mit Beschluss vom 02.07.2012 über eine Nichtzulassungsbeschwerde im Hinblick auf die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für eine sogenannte Arbeitsecke zu entscheiden. Der BFH lehnte die Zulassung der Revision ab, da keine Gründe dafür zu erkennen seien. Mit seiner Beschwerde begehrte der Kläger die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und berief sich dabei u. a. […]