Merkblatt zur elektronischen Bilanz

Für bilanzierende Unternehmen ist die elektronische Übermittlung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, vorgeschrieben. Für das Jahr 2012 wird es jedoch nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung weiterhin in Papierform einreichen. Für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten und inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Das Finanzministerium Brandenburg hat nun zur E-Bilanz ein Merkblatt herausgegeben. Hier werden die Pflichten für Unternehmen erläutert sowie die technischen Anforderungen dargestellt. Das Merkblatt ist unter www.mdf.brandenburg.de abrufbar.

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