Steuerfreiheit bei EU-Lieferungen

Seit 01.01.2012 muss die sogenannte Gelangensbestätigung des Abnehmers für den Nachweis der Steuerfreiheit vorgelegt werden. Die Finanzverwaltung hat mit einer Übergangsregelung die Anwendung auf den 01.07.2012 hinausgeschoben. Das Bundesfinanzministerium hat nun die Kritik an der Regelung offensichtlich berücksichtigt und will in einem neuen Anwendungsschreiben Vereinfachungen schaffen. Das endgültige BMF-Schreiben soll voraussichtlich noch im April veröffentlicht werden.

Auslandsgruppenreisen

Mit Urteil vom 19.01.2012 hat der BFH entschieden, dass zur Klärung der beruflichen Veranlassung bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise bestimmte Abgrenzungsmerkmale anzuwenden sind. Dies gilt auch, wenn der Steuerpflichtige, wie im Urteilsfall, mit der Teilnahme an der Reise eine allgemeine Verpflichtung zur beruflichen Fortbildung erfüllt oder die Reise von einem Fachverband angeboten wird. Im Urteilsfall wurden die Aufwendungen für Reisen […]