Steuerfreiheit bei EU-Lieferungen
Seit 01.01.2012 muss die sogenannte Gelangensbestätigung des Abnehmers für den Nachweis der Steuerfreiheit vorgelegt werden. Die Finanzverwaltung hat mit einer Übergangsregelung die Anwendung auf den 01.07.2012 hinausgeschoben. Das Bundesfinanzministerium hat nun die Kritik an der Regelung offensichtlich berücksichtigt und will in einem neuen Anwendungsschreiben Vereinfachungen schaffen. Das endgültige BMF-Schreiben soll voraussichtlich noch im April veröffentlicht werden.
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