Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat auf seinen Internetseiten Informationen zur Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen ab dem 01.01.2010 veröffentlicht. Nach den Ausführungen unterliegt die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, dem ermäßigten Steuersatz. Gleiches gilt für die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Als kurzfristig kann dabei in der Regel ein Zeitraum […]

Keine regelmäßige Arbeitsstätte beim Kunden

Nach dem BMF-Schreiben vom 21.12.2009 sind betriebliche Einrichtungen von Kunden des Arbeitgebers grundsätzlich keine regelmäßigen Arbeitsstätten seiner Arbeitnehmer, unabhängig von der Dauer der dortigen Tätigkeit. Etwas anders gilt nur bei der Verleihung von Arbeitnehmern für die gesamte Dauer ihrer Arbeitsverhältnisse an einen Entleiher. Damit folgt die Finanzverwaltung den Urteilen des BFH, entgegengesetzt zur Aussage in den Lohnsteuerrichtlinien 2008.