Keine regelmäßige Arbeitsstätte beim Kunden

Nach dem BMF-Schreiben vom 21.12.2009 sind betriebliche Einrichtungen von Kunden des Arbeitgebers grundsätzlich keine regelmäßigen Arbeitsstätten seiner Arbeitnehmer, unabhängig von der Dauer der dortigen Tätigkeit. Etwas anders gilt nur bei der Verleihung von Arbeitnehmern für die gesamte Dauer ihrer Arbeitsverhältnisse an einen Entleiher. Damit folgt die Finanzverwaltung den Urteilen des BFH, entgegengesetzt zur Aussage in den Lohnsteuerrichtlinien 2008.

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