Im Insolvenzverfahren kann Vorsteuer zurückgefordert werden

Sofern das Finanzamt einen früheren Vorsteuerabzug bei einem Unternehmen berichtigt, wenn der Berichtigungsanspruch zur Insolvenztabelle angemeldet war, tritt die Wirkung wie bei einem Berichtigungsbescheid ein (BFH Urteil vom 19.08.2008). Dies hat die gleiche Wirkung wie bei Berichtigungsbescheiden i.S. des § 17 UStG. Das Gericht betont, dass die Finanzverwaltung in diesen Fällen einen Rückforderungsanspruch durchsetzen kann.

Fahrtkostenabzug bei längeren Dienstreisen

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 10.04.2008 ausgeführt, dass eine auswärtige Tätigkeitsstätte nicht durch einen Zeitablauf von drei Monaten zur regelmäßigen Arbeitsstätte wird. Nun ordnet der Erlass der OFD Rheinland vom 13.10.2008 an, dass das Urteil ab sofort allgemein anzuwenden ist. Daher können Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und auswärtiger Tätigkeitsstätte bei einer längerfristigen Dienstreise auch für Zeiträume vor 2008 […]