Im Insolvenzverfahren kann Vorsteuer zurückgefordert werden
Dies hat die gleiche Wirkung wie bei Berichtigungsbescheiden i.S. des § 17 UStG. Das Gericht betont, dass die Finanzverwaltung in diesen Fällen einen Rückforderungsanspruch durchsetzen kann.
Artikel wurde bisher 2.046 mal gelesen