Fahrtkostenabzug bei längeren Dienstreisen
Daher können Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und auswärtiger Tätigkeitsstätte bei einer längerfristigen Dienstreise auch für Zeiträume vor 2008 unabhängig von der Dauer der auswärtigen Tätigkeit mit den tatsächlichen Kosten bzw. dem pauschalen km-Satz angesetzt werden.
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