Zukünftig wird es für Erben von Firmen und Unternehmen zwei verschiedenen Optionen geben, deren Wahl bindend ist und nicht nachträglich geändert werden kann. Zum einen wäre die 1. Option: Erben, die den ererbten Firmenbetrieb sieben Jahre fortführen, werden von der Besteuerung von 85 % des übertragenen Betriebsvermögens verschont. Hierfür ist Voraussetzung, dass die Lohnsumme nach sieben Jahren nicht weniger als […]