Unternehmensnachfolge bei der Erbschaftsteuer
Letzlich gibt es wie erwähnt die 2. Option: Firmenerben, die das ererbte Unternehmen 10 Jahre fortführen, werden komplett von der Erbschaftsteuer verschont. Hierfür ist Voraussetzung, dass die Lohnsumme nach zehn Jahren nicht weniger als 1000 % der Lohnsumme zum Erbzeitpunkt beträgt. Zusätzlich darf der Anteil des Verwaltungsvermögens am betrieblichen Gesamtvermögen höchstens 10 % betragen.
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