Unternehmensnachfolge bei der Erbschaftsteuer

Zukünftig wird es für Erben von Firmen und Unternehmen zwei verschiedenen Optionen geben, deren Wahl bindend ist und nicht nachträglich geändert werden kann. Zum einen wäre die 1. Option: Erben, die den ererbten Firmenbetrieb sieben Jahre fortführen, werden von der Besteuerung von 85 % des übertragenen Betriebsvermögens verschont. Hierfür ist Voraussetzung, dass die Lohnsumme nach sieben Jahren nicht weniger als 650 % der Lohnsumme zum Erbzeitpunkt beträgt. Daneben darf der Erbanteil des Verwaltungsvermögens am betrieblichen Gesamtvermögen höchstens 50 % betragen.

Letzlich gibt es wie erwähnt die 2. Option: Firmenerben, die das ererbte Unternehmen 10 Jahre fortführen, werden komplett von der Erbschaftsteuer verschont. Hierfür ist Voraussetzung, dass die Lohnsumme nach zehn Jahren nicht weniger als 1000 % der Lohnsumme zum Erbzeitpunkt beträgt. Zusätzlich darf der Anteil des Verwaltungsvermögens am betrieblichen Gesamtvermögen höchstens 10 % betragen.

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