Speise- und Getränkeabgaben (Umsatzsteuer)

Ob die Abgabe von fertig zubereiteten Speisen und Getränken umsatzsteuerlich als Lieferung oder sonstige Leistung eingeordnet wird, fällt je nachdem ermäßigte Umsatzsteuer (7%) oder normale Umsatzsteuer (19%) an. Nach dem BMF-Schreiben vom 16.10.2008 liegt eine sonstige Leistung nach UST-Regelsatz mit derzeit 19% USt vor, wenn das Dienstleistungselement der Speisenabgabe qualitativ mehr ausmacht als die Lieferung. Sofern hierbei Dienstleistungen erbracht werden, […]