Der BFH hat zur doppelten Haushaltsführung entschieden und zwar hinsichtlich der Hauptwohnung am Beschäftigungsort (Urteil vom 16.11.2017, VI R 31/16). Demnach liegt eine doppelte Haushaltsführung nicht vor, wenn die Hauptwohnung, also der eigene Hausstand i.S.d. Vorschriften des EStG ebenfalls am Beschäftigungsort belegen ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige von dieser Hauptwohnung seine Arbeitsstätte in zumutbarer Zeit täglich […]
Monat: März 2018
Hinsichtlich der Zuordnung von Gebäuden oder selbständigen Gebäudeteilen ist auf den Raum als Ganzes abzustellen, so entscheidet der BFH in einem aktuellen Urteil. Das Finanzamt hat die teilweise betrieblich genutzte Doppelgarage mit der Begründung abgelehnt, dass die private Mitbenutzung wie bei einem häuslichen Arbeitszimmer schädlich sei. Der BFH stellt hingegen fest, dass bei der Zuordnung zum Betriebsvermögen nach der anteiligen […]
Im Urteilsfall verwendete der Kläger Rechnungsnummern, die Computergesteuert aus der Buchungsnummer abgeleitet wurde (Veranstaltungsnummer, Kundendaten, Rechnungsdatum). Damit war jede Rechnungsnummer einmalig aber nicht fortlaufend. Die Finanzverwaltung nahm deshalb beim Einnahmenüberschussrechner eine Gewinnerhöhung durch Vornahme eines Un-Sicherheitszuschlages vor. Das zuständige Finanzgericht sah keine Berechtigung des Finanzamtes zur Schätzung. Nach Auffassung des Gerichts eröffnet die Verwendung von nicht lückenlos geführten Rechnungsnummern für […]
Zum Ausbildungsende im Kindergeldrecht hat der BFH mit Urteil vom 14.09.2017 (Az. III R 19/16) entschieden. Demnach endet die Kindergeldgewährung aufgrund einer Berufsausbildung nicht bereits mit der Bekanntgabe des Ergebnisses einer Abschlußprüfung, sondern erst mit dem späteren Ablauf der gesetzlich festgelegten Ausbildungszeit. Mit diesem Urteil hat der BFH seine Rechtsprechung zur Dauer der Berufsausbildung präzisiert. Der vorliegende Streitfall unterscheidet sich […]
Die Finanzverwaltung hat sich der neuen BFH-Rechtsprechung zum sog. Konsignationslager angeschlossen, setzt jedoch für eine Direktlieferung an den unternehmerischen Kunden im anderen Mitgliedstaat voraus, dass die Verfügungsmacht bei Lieferung in das Lager bereits verschafft wurde. Im aktuellen BMF-Schreiben korrigiert bzw. verlängert die Finanzverwaltung die Übergangsregelung für die Anwendung auf den 1.1.2019 (bisher vorgesehen 1.1.2018).
Die Abgabe der Steuererklärungen für den Zeitraum 2017 muss bis zum 31.05.2018 erfolgen. Die Finanzverwaltung teilt außerdem mit, dass Fristverlängerungen bis zum 31.12.2018 allgemein für Steuerpflichtige erteilt gilt, die steuerlich beraten werden. Für Land- und Forstwirte gelten jeweils verlängerte Abgabefristen um zwei Monate. Das Finanzamt ist jederzeit in der Lage, Vorabanforderungen vorzunehmen (z.B bei hohen Nachzahlungsbeträgen).
Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 11.07.2017 (Az. 5 K 1091/15) entschieden, dass mit der Festlegung eines Mindestkurses von 1,20 Schweizer Franken (CHF) pro Euro durch die Schweizerische Nationalbank am 06.09.2011 eine Teilwerterhöhung von Fremdwährungsdarlehen gerechtfertigt ist. Es sei somit eine fundamentale Veränderung der wirtschaftlichen und finanzpolitischen Daten eingetreten. Infolgedessen sei die Teilwerterhöhung der streitigen Darlehen zum Bilanzstichtag 31.12.2011 […]
Der Erwerber eines mit einem Nießbrauchsrecht belasteteten Grundstücks kann die Schuldzinsen für die Anschaffungskosten als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen. So hat das FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 25.04.2017 (Az. 5 K 763/15 nrkr) entschieden. Gegen das Urteil wurde Revision zum BFH eingelegt (IX R 20/17).
Das FG Münster hat mit Urteil vom 20.11.2017 (Az. 3 K 1879/15 Erb) entschieden, dass keine Nachversteuerung nach § 13 a Abs. 5 ErbStG stattfindet, bei späterem Herabsinken der Beteiligungsquote. Im Urteilsfall hatte der Beschenkte den Veräußerungsgewinn aus den erworbenen GmbH-Anteilen in eine neue GmbH-Beteiligung reinvestiert. Die Beteiligung sank erst durch eine spätere Kapitalerhöhung unter 25 %. Zudem sei der […]
Das BMF Schreiben vom 18.01.2016 hinsichtlich der Einzelfragen zur Abgeltungsteuer, wurde mit Schreiben vom 19.12.2017 ergänzt. Dies bezieht sich vor allem auf die Beschränkung der Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bei Vorlage eines Feststellungsbescheides nach § 60 a AO. Geändert wurden dahingehend die Randziffern 297 und 300 a des Schreibens und sind auf Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2017 zufließen, anzuwenden.