Warenlager: Übergangsregelung

Die Finanzverwaltung hat sich der neuen BFH-Rechtsprechung zum sog. Konsignationslager angeschlossen, setzt jedoch für eine Direktlieferung an den unternehmerischen Kunden im anderen Mitgliedstaat voraus, dass die Verfügungsmacht bei Lieferung in das Lager bereits verschafft wurde. Im aktuellen BMF-Schreiben korrigiert bzw. verlängert die Finanzverwaltung die Übergangsregelung für die Anwendung auf den 1.1.2019 (bisher vorgesehen 1.1.2018).

Abgabefrist der Steuererklärungen 2017

Die Abgabe der Steuererklärungen für den Zeitraum 2017 muss bis zum 31.05.2018 erfolgen. Die Finanzverwaltung teilt außerdem mit, dass Fristverlängerungen bis zum 31.12.2018 allgemein für Steuerpflichtige erteilt gilt, die steuerlich beraten werden. Für Land- und Forstwirte gelten jeweils verlängerte Abgabefristen um zwei Monate. Das Finanzamt ist jederzeit in der Lage, Vorabanforderungen vorzunehmen (z.B bei hohen Nachzahlungsbeträgen).