Darlehenszinsen bei Nießbrauch

Der Erwerber eines mit einem Nießbrauchsrecht belasteteten Grundstücks kann die Schuldzinsen für die Anschaffungskosten als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen. So hat das FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 25.04.2017 (Az. 5 K 763/15 nrkr) entschieden.

Gegen das Urteil wurde Revision zum BFH eingelegt (IX R 20/17).

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