Einzelfragen zur Abgeltungsteuer
Das BMF Schreiben vom 18.01.2016 hinsichtlich der Einzelfragen zur Abgeltungsteuer, wurde mit Schreiben vom 19.12.2017 ergänzt. Dies bezieht sich vor allem auf die Beschränkung der Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bei Vorlage eines Feststellungsbescheides nach § 60 a AO.
Geändert wurden dahingehend die Randziffern 297 und 300 a des Schreibens und sind auf Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2017 zufließen, anzuwenden.
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