Arbeitszimmer im Keller

Der BFH hat mit Urteil vom 11.11.2014 entschieden, dass das Arbeitszimmer im Keller zu den Wohnräumen gehört. Bei der Ermittlung des abziehbaren Anteils ist es deshalb in die Gesamtwohnfläche einzubeziehen. Die übrigen Kellerräume bleiben aber als Neben- bzw. Zubehörräume bei der Berechnung außen vor. Ein Raum, der seiner Beschaffenheit nach als Wohnraum genutzt wird, muss einbezogen werden. Im Urteilsfall waren […]

Leerstand eines Gebäudes

Bei Leerstand eines Gebäudes geht es grundsätzlich um die Frage, ob die Vermietungsabsicht weiter besteht. Beruht der teilweise Leerstand auf der Entscheidung des Steuerpflichtigen, die Räume grundlegend zu renovieren und nicht zur Vermietung anzubieten, ist in dieser Zeit keine Einkünfteerzielungsabsicht gegeben. Etwas anderes ist nach der Entscheidung des BFH vom 17.12.2014 nur dann der Fall, wenn die Räumlichkeiten in einem […]