In einer Pressemitteilung vom 09.03.2015 gibt der EuGH seine Entscheidung zur Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes bei Büchern bekannt. Bei Büchern aus Papier ist für die Lieferung ein ermäßigter Steuersatz anwendbar. Werden jedoch E-Books geliefert, ist ein ermäßigter Steuersatz nicht richtlinienkonform. In Frankreich liegt der ermäßigte Steuersatz bei 5,5 %, in Luxemburg bei 3 % und kommt dort auch für Bücher […]
Tag: 17. März 2015
In einem rechtskräftigen Urteil vor dem FG Köln wurde das Dienstzimmer eines Försters zum unbeschränkten Abzug zugelassen. Die Einschränkungen durch das häusliche Arbeitszimmer sind nicht anwendbar. Im Wohnhaus des Försters wurde ein Dienstzimmer eingerichtet, weil die Forstbehörde besonderen Wert auf den Umstand legte. Im Dienstzimmer sollten regelmäßige Sprechzeiten abgehalten werden. Die technische Büroausstattung wurde von der Behörde zur Verfügung gestellt. […]