Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Der BFH bestätigt in seinem Urteil vom 28.08.2014, dass der Vorsteuerabzug nur in Höhe des Betrages möglich ist, der sich auch durch den Ausweis auf der Rechnung ergibt. Wurde zu wenig Umsatzsteuer ausgewiesen, ist dieser Betrag als Vorsteuer abzugsfähig. Zudem wird in diesem Urteil die Aussage bekräftigt, dass die unentgeltliche Überlassung an einen Gemeinschafter (gemeinsames Eigentum) in einer Bruchteilsgemeinschaft keine […]

Progressionsvorbehalt

Der BFH hat sich mit Urteil vom 25.09.2014 zum Progressionsvorbehalt und Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrages geäußert. Wenn bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit tatsächliche Werbungskosten abgezogen wurden, die über den Arbeitnehmerpauschbetrag hinausgingen, dann ist eine zusätzliche Berücksichtigung nicht mehr möglich. Bei den Einkünften, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z. B. Elterngeld) kann der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nicht mehr abgezogen werden.