Ermäßigter Steuersatz für Hörbücher

Die Finanzverwaltung nimmt mit Schreiben vom 01.12.2014 zum ermäßigten Steuersatz bei Hörbüchern Stellung, der ab 01.01.2015 eingeführt wird. Der ermäßigte Steuersatz setzt die Überlassung eines Speichermediums voraus. Dabei muss es sich um die Vermietung oder Übertragung eines körperlichen Gegenstandes handeln, z. B. Platten, Bänder, Smartcards oder andere intelligente Tonträger. Jugendgefährdende Medien sind vom ermäßigten Steuersatz ausgenommen.

Besteuerung Alleinerziehender

Alleinerziehende werden zu Recht nach dem Grundtarif besteuert. Der Ansatz des Splittingtarifes ist nach Aussage des hessischen Finanzgerichts nicht verfassungsrechtlich geboten. Geklagt hatte eine alleinstehende Mutter, die sich um die Versorgung ihres Kindes selbst kümmern muss, da der Vater des Kindes keinen Unterhalt leistet. Das Finanzgericht lehnte den Splittingtarif ab, da dieser im Einkommensteuergesetz nicht vorgesehen ist. Wegen der Frage […]