Mit einer Pressemitteilung vom 07.05.2014 gibt der BFH seine Entscheidung zur Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe ab 2008 bekannt. Die Regelung ist nach Auffassung des obersten Gerichtes nicht zu beanstanden, wonach diese betrieblich veranlasste Steuer nicht mehr als Betriebsausgabe berücksichtigt werden kann. Die Klage einer GmbH, die aufgrund der Verpachtung mehrerer Tankstellen durch Gewerbesteuer belastet wurde, ging damit ins Leere.
Tag: 26. Mai 2014
Das Bundeszentralamt für Steuern nimmt Stellung zur Rechtsprechung des BFH bezüglich des Kindergeldanspruches bei verheirateten Kindern. Damit ist die alte Auffassung überholt, wonach ein Kindergeldanspruch nach Heirat des Kindes nur noch bei einem Mangelfall angenommen werden konnte, bei einer sog. Studentenehe (beide Elternteile hatten nicht ausreichend Einkünfte um den Kindesunterhalt zu bestreiten). Durch die Neuregelungen ab 2012 sind die Einkünfte […]