Kindergeld bei verheirateten Kindern mit Kindern
Das Bundeszentralamt für Steuern nimmt Stellung zur Rechtsprechung des BFH bezüglich des Kindergeldanspruches bei verheirateten Kindern. Damit ist die alte Auffassung überholt, wonach ein Kindergeldanspruch nach Heirat des Kindes nur noch bei einem Mangelfall angenommen werden konnte, bei einer sog. Studentenehe (beide Elternteile hatten nicht ausreichend Einkünfte um den Kindesunterhalt zu bestreiten). Durch die Neuregelungen ab 2012 sind die Einkünfte und Bezüge eines Kindes aber grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen. Der Kindergeldanspruch bei verheirateten Kindern darf damit auch nicht mehr von dieser Voraussetzung abhängig gemacht werden.
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