Nach dem Urteil des BFH vom 21.08.2012 stellt die kurzfristige Einlage von Geld einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn sie allein dazu dient, die Hinzurechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen zu umgehen. Im Urteilsfall wurden dem betrieblichen Girokonto jeweils zum Jahresende hohe Geldbeträge zugeführt und diese kurz danach wieder entnommen (z. B. 300.000 EUR). Bei der Prüfung, ob diese Ein- und Auszahlungen […]
Tag: 27. November 2012
Jährlich können 20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 EUR für Handwerkerleistungen die Einkommensteuer mindern. Dafür sind eine entsprechende Rechnung und der Zahlungsbeleg auf das Konto des Handwerkers bereitzuhalten. Leistet der Mieter an den Vermieter pauschale Zahlungen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen, ist der Abzug nach dem Urteil des BFH vom 05.07.2012 allerdings nicht zugelassen. Nach Aussage des Gerichts handelt es […]