Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen

Jährlich können 20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 EUR für Handwerkerleistungen die Einkommensteuer mindern. Dafür sind eine entsprechende Rechnung und der Zahlungsbeleg auf das Konto des Handwerkers bereitzuhalten. Leistet der Mieter an den Vermieter pauschale Zahlungen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen, ist der Abzug nach dem Urteil des BFH vom 05.07.2012 allerdings nicht zugelassen. Nach Aussage des Gerichts handelt es sich bei derartigen Aufwendungen nicht um konkrete Handwerkerleistungen die erbracht werden. Schließlich ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Zahlung des Mieters zur Renovierung der Wohnung einzusetzen.
Die in Jahresabrechnungen für Wohnungseigentümer enthaltenen tatsächlichen Handwerkerleistungen können selbstverständlic h geltend gemacht werden.

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