Verrechnung der Sondervorauszahlung

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16.12.2008 kann die Erstattung der Umsatzsteuervorauszahlung bei widerrufener Dauerfristverlängerung erst mit der Umsatzsteuererklärung erfolgen. Mit dem Erlass vom 04.10.2010 hat das Finanzministerium Brandenburg mitgeteilt, dass dieses Urteil aus technischen Gründen nicht vor dem 01.01.2012 umgesetzt wird. Die Anwendung des BFH-Urteils wird auf Insolvenzfälle beschränkt.

Werbungskostenabzug bei Abgeltungsteuer

Die OFD Münster macht darauf aufmerksam, dass gegen das Werbungskostenabzugsverbot im Rahmen der Abgeltungsteuer ein Klageverfahren vor dem FG Münster anhängig war. Dieses Verfahren ist nun aus anderen Gründen in der Hauptsache für erledigt erklärt worden (OFD Münster vom 16.09.2010). Zwischenzeitlich haben die Kläger jedoch erneut Sprungklage eingelegt. Im Rahmen der Einführung der Abgeltungsteuer auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen wurde […]