Verzögerungsgeld als neue Möglichkeit des Betriebsprüfers

Ab dem 01.01.2009 kann die Finanzverwaltung seiner Aufforderung zur Erfüllung bestimmter Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen mit der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes von 2.500 EUR bis 250.000 EUR Nachdruck verleihen (§ 146 Abs. 2b AO). Zu den Mitwirkungspflichten gehört nicht nur u.a. die Aufforderung zur Rückverlagerung der elektronischen Buchführung ins Inland, sondern auch die Pflicht zur Vorlage angeforderter Unterlagen im Rahmen einer Außenprüfung. […]

bei haushaltsnahen Dienstleistungen ist die fehlende Übertragbarkeit strittig

Sollte in einen Veranlagungsjahr keine Einkommensteuer anfallen, da die Einkünfte die Steuerfreigrenze unterschreiten, fällt eine Steuerermäßigung von Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35 a EStG) ins Leere und hat keine steuerbegünstigte Wirkung. Ein anhängiges Verfahren beim BFH (Bundesfinanzshof), Az. VI R 44/08 soll nun klären, ob eine Vor- bzw. Rücktragsmöglichkeit in andere Steuerjahre möglich ist. Die Aufwendungen haben im Entstehungsjahr […]