Zur Richtlinie des Rates der europäischen Union wurde nun vom BMF ein erster Gesetzesvorschlag vorgelegt. Durch die neue Regelung soll eine einheitliche Behandlung von Gutscheinen im Binnenmarkt gewährleistet werden. Vor allem soll eindeutig durch Einzweck- und Mehrzweckgutscheine zum Vorschein kommen, ob der Gutschein mit oder ohne Mehrwertsteuer ausgegeben wird. Eine Übergangsvorschrift bis zum 31.12.2018 für Alt-Gutscheine ist vorgesehen.
Tag: 6. November 2017
Das FG Köln hat dem EuGH dahingehend die Frage vorgelegt, ob die Abzugsbeschränkung von Vorsorgeaufwendungen bei beschränkt Steuerpflichtigen europarechtswidrig ist (Pressemitteilung vom 01.09.2017 zum Urteil vom 03.08.2017 – 15 K 950/13). Im Urteilsfall unterlag der in Belgien ansässige Kläger mit über der Hälfte seiner Einkünfte in Deutschland der deutschen beschränkten Einkommensteuerpflicht. Das Finanzamt versagte den Abzug der Beiträge an ein […]