Vorsorgeaufwendungen bei beschränkt Steuerpflichtigen

Das FG Köln hat dem EuGH dahingehend die Frage vorgelegt, ob die Abzugsbeschränkung von Vorsorgeaufwendungen bei beschränkt Steuerpflichtigen europarechtswidrig ist (Pressemitteilung vom 01.09.2017 zum Urteil vom 03.08.2017 – 15 K 950/13). Im Urteilsfall unterlag der in Belgien ansässige Kläger mit über der Hälfte seiner Einkünfte in Deutschland der deutschen beschränkten Einkommensteuerpflicht.

Das Finanzamt versagte den Abzug der Beiträge an ein Versorgungswerk und eine deutsche private Rentenversicherung. Auch in Belgien war ein steuermindernder Abzug im Ergebnis ebenfalls nicht möglich. Grds. hält das Finanzgericht die Entscheidung nach deutschem Recht für zutreffend. Aber es hat europa-rechtliche Bedenken gegen die deutsche Rechtslage.

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