Der BFH hatte eine Entscheidung zum Betriebsausgabenabzug bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit hinsichtlich der Pkw-Aufwendungen zu treffen. Der auch selbständig tätige Unternehmensberater nutzte den im Arbeitsverhältnis überlassenen Firmenwagen auch für die selbständige Tätigkeit. Der Firmenwagen wurde hinsichtlich der privaten Nutzung mit der 1-Prozent-Methode als Arbeitslohn versteuert. Der Arbeitgeber hatte sämtliche Aufwendungen getragen. Der Unternehmensberater setzte die versteuerte
Tag: 16. Dezember 2015
Der BFH hat sich in seiner Entscheidung der Meinung des Finanzgerichtes angeschlossen. Die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt aufgenommenen Haustieres kann eine Haushaltsnahe Dienstleistung sein. Die Kläger haben während Ihrer Urlaubsabwesenheit die im Haushalt befindlichen Katzen von einer professionellen Tier- und Wohnungsbetreuung versorgen lassen. Das Füttern, die Fellpflege, das Ausführen und die sonstige Beschäftigung des Tieres und Reinigungsleistungen fallen […]