Betriebsausgaben mit versteuertem Firmenwagen

Der BFH hatte eine Entscheidung zum Betriebsausgabenabzug bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit hinsichtlich der Pkw-Aufwendungen zu treffen. Der auch selbständig tätige Unternehmensberater nutzte den im Arbeitsverhältnis überlassenen Firmenwagen auch für die selbständige Tätigkeit. Der Firmenwagen wurde hinsichtlich der privaten Nutzung mit der 1-Prozent-Methode als Arbeitslohn versteuert. Der Arbeitgeber hatte sämtliche Aufwendungen getragen. Der Unternehmensberater setzte die versteuerte

Privatnutzung im Verhältnis der betrieblich gefahrenen Kilometer als Betriebsausgaben in seiner Gewinnermittlung an. Der BFH stellt in seinem aktuellen Urteil fest, dass ein Versteuerungswert auch nicht anteilig zu Ausgaben führen kann, weshalb ein Ansatz von anteiligen Privatnutzungswerten nicht möglich ist.

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