Beantragen der Istversteuerung

Nach einem aktuellen Urteil des BGH kann der Antrag auf Istversteuerung auch konkludent gestellt werden. In der eingereichten Steuererklärung muss erkennbar sein, dass die Umsätze nach vereinnahmten Entgelten versteuert worden sind. Das kann auch schlüssig aus einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung hervorgehen. Wurde der Antrag auf Istversteuerung dahingehend gestellt, ergibt sich die Genehmigung des Finanzamtes aus der folgenden Festsetzung der Umsatzsteuer.

Steuer-Identifikationsnummer beim Kindergeld

Die Steueridentifikationsnummer (IdNr) wird zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für das Kindergeld. Die Kinder und die Kindergeldberechtigten werden ab dem 01.01.2016 von der Familienkasse durch die vergebene IdNr zu identifizieren sein. Auf der Homepage des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) wurde eine Liste mit den wichtigsten Fragen und Antworten zur Angabe der IdNr beim Kindergeld zusammengestellt. (BZSt online vom 27.10.2015)