Steuer-Identifikationsnummer beim Kindergeld
Die Steueridentifikationsnummer (IdNr) wird zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für das Kindergeld. Die Kinder und die Kindergeldberechtigten werden ab dem 01.01.2016 von der Familienkasse durch die vergebene IdNr zu identifizieren sein.
Auf der Homepage des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) wurde eine Liste mit den wichtigsten Fragen und Antworten zur Angabe der IdNr beim Kindergeld zusammengestellt. (BZSt online vom 27.10.2015)
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