Diätische Lebensmittel unterliegen dem Regelsteuersatz auch dann, wenn diese in flüssiger Form verabreicht werden, weil anderweitig Nahrung nicht mehr verabreicht werden kann. Wenn diese flüssigen Nahrungsmittel an Menschen mit Magensonden gegeben werden, unterliegt die Leistung ebenfalls nicht einer Steuerermäßigung. Der BFH sieht keine Möglichkeit, den ermäßigten Steuersatz anwenden zu können.
Tag: 26. November 2014
Die Finanzverwaltung möchte die elektronisch vorausgefüllte Steuererklärung weiter voran bringen. In einem neuen Beschluss soll der Steuerpflichtige noch einfacher seine Steuererklärung selbst erstellen können. So muss z. B. alles, was die Finanzverwaltung ohnehin durch übermittelte Daten zur Verfügung hat, gar nicht mehr in der Steuererklärung künftig eingetragen werden. Das würde z. B. für den Arbeitslohn oder für Renten gelten. Es […]