Ermäßigter Steuersatz für Nahrungsmittel

Diätische Lebensmittel unterliegen dem Regelsteuersatz auch dann, wenn diese in flüssiger Form verabreicht werden, weil anderweitig Nahrung nicht mehr verabreicht werden kann. Wenn diese flüssigen Nahrungsmittel an Menschen mit Magensonden gegeben werden, unterliegt die Leistung ebenfalls nicht einer Steuerermäßigung. Der BFH sieht keine Möglichkeit, den ermäßigten Steuersatz anwenden zu können.

1 Punkt2 Punkte3 Punkte4 Punkte5 Punkte ( keine Bewertungen )
Loading...
Artikel wurde bisher 1.365 mal gelesen