Nach dem Urteil des BFH vom 28.08.2014 kann ggf. die Verbuchung auf einem separaten Konto unter Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung dem Grunde nach zu einem Buchnachweis für die Ausfuhrlieferungen führen. Die Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen ist vom Unternehmer durch Belege und Aufzeichnungen nachzuweisen. Es kommt nach Auffassung des Gerichtes nicht darauf an, dass der Unternehmer ein zusätzliches Warenausgangsbuch führt oder […]
Tag: 28. Oktober 2014
Wird der Behindertenpauschbetrag in Anspruch genommen, ist eine Steuerermäßigung nach § 35 a EStG insofern nicht mehr möglich. Der BFH hat in seinem Urteil vom 05.06.2014 darauf hingewiesen, dass der Behindertenpauschbetrag bereits entsprechende Aufwendungen abgilt. Darüber hinaus können jedoch haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden, z. B. für Schönheitsreparaturen, Reinigung des Appartements, Gartenarbeiten, Umzug und Handwerkerleistungen.