Nach einer Entscheidung des BFH vom 17.01.2012 kann ein Investitionsabzugsbetrag auch noch nach Einlegen eines Einspruchs geltend gemacht werden. Es ist nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige im Zeitpunkt der Anschaffung die Absicht hatte, den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch zu nehmen. Damit kann der Steuerpflichtige ein Wirtschaftsgut anschaffen, bevor er dafür in der Steuererklärung oder sogar im nachfolgenden Einspruchsverfahren einen Investitionsabzugsbetrag geltend […]