Steuerpflicht zu Erstattungspflicht

Nachzahlungs- und Aussetzungszinsen gehören zu den abziehbaren Aufwendungen und mindern deshalb auch nicht die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer. Nach einem Urteil des BFH vom 15.02.2012 kann damit die geänderte BFH-Rechtsprechung bei der Einkommensteuer nicht auf Kapitalgesellschaften übertragen werden. Die Festsetzung von auf Einkommensteuer entfallende Erstattungszinsen unterliegt nicht der Einkommensteuer. Da jedoch Kapitalgesellschaften nicht über eine außerbetriebliche Sphäre verfügen, ist diese Rechtsauffassung […]

Vermietung und Verpachtung

Sofern eine Vermietungstätigkeit auf Dauer angelegt ist, kann dies zur Bestätigung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung regelmäßig beitragen. Allerdings liegt nach der BFH-Rechtsprechung ein gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechendes Indiz vor, wenn der Steuerpflichtige das Vermietungsobjekt innerhalb von in der Regel fünf Jahren seit der Anschaffung wieder veräußert oder selbst nutzt. Im vorliegenden Urteilsfall des FG Köln vom 21.09.2011 wurde […]