Nach dem BFH Beschluss vom 04.08.2010 kommt es für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nicht auf die formale Bedeutung eines Buchführungsmangels an, sondern auf dessen sachliches Gewicht. Deshalb wurde vom Gericht offengelassen, ob allein die Verwendung eines Bleistifts einen Buchführungsmangel darstellt, der die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung beeinträchtigt. Im Streitfall war aber die Ordnungsmäßigkeit deshalb zu verneinen, weil neben der […]
Tag: 25. Januar 2011
Nach dem Urteil des BFH sind Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuerveranlagung abzugsfähig. Damit hat der BFH in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung anerkannt, dass auch Kosten für eine objektiv nicht zur Heilung oder Linderung geeignete Behandlung zwangsläufig sein können. Derartige Kosten führen damit zur Abzugsfähigkeit, wenn eine Erkrankung mit einer nur noch begrenzten Lebenserwartung […]