Die Ausschlussfrist für das alte elektronische Vorsteuervergütungsverfahren verstreicht am Monatsende. Seit Jahresbeginn gilt für die Erstattung von im EU-Ausland gezahlten MwSt.-Beträgen ein nur noch elektronisches Verfahren. Trotz gravierender Probleme bei der Umsetzung bleibt es für den Zeitraum 2009 bei der Ausschlussfrist 30.09.2010. Vorschläge zur Verlängerung der Frist bis zum 31.03.2011 wurden bisher nicht angenommen, so dass bis zum Ablauf des […]